Wort davor: Brest

bresten

bresten (I)
Erklärung: Eintrag geschehen.

bresten (II)
Erklärung: fehlen.
bresten (III)
Erklärung: nachlassen.

Wort danach: Brestenamt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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