Wort davor: Brennungholz
Brennzeichen
Brennzeichen (I)
Erklärung:
Brandmarke.
- Belegtext:
unter gemeiner statt prenndzeichen wein verkauffen
Datierung: 1676
Fundstelle: MHungJurHist. V 2 S. 292
- Belegtext:
vor den übrigen erben soll der jüngste sohn seines vaters zeichen führen und haben, es sei am vieh, brennzeichen oder siegel und pitschier
Fundstelle: SchweizArchVk. 11 (1907) 170
- Fundstelle: Gutzeit,Livl. I 151
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Brennzeichen (II)
Erklärung:
Werkzeug zum Brandzeichnen.
Wort danach: Brennzettel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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