(Brecherrecht)
Erklärung:
Recht der Flachsbrecher, die Vorübergehenden mit schlimmsten Schimpfwörtern zu belegen, bis diese höflich grüßten.
sprachliche Erläuterung:
nd. brakerrecht.
Wort danach: Brechgeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten