Wort davor: Brecher

(Brecherrecht)
Erklärung: Recht der Flachsbrecher, die Vorübergehenden mit schlimmsten Schimpfwörtern zu belegen, bis diese höflich grüßten.
sprachliche Erläuterung: nd. brakerrecht.

Wort danach: Brechgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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