Wort davor: Brecheisen
Brechel
Erklärung:
Strafgerät für Schandstrafen (Balkengestell, in das Hals und Gliedmaßen des Delinquenten eingespannt wurden), oft bei Gotteslästerung.
vgl.
Fiedel,
Geige (II),
Pranger.
Sachhinweis:
H. Steininger, Die Prechelstrafe im Niederösterreichischen Weinviertel/Volkskunde, Festgabe für Leopold Schmidt (Wien 1972) 184-187.
- Belegtext:
wer mit gott fluecht oder schilt, ist ân alle gnad zu straffen umb 1 lib. wachs zu dem gotshaus oder soll offenbar ainen halben tag in der prechel oder creuz darfuer sten
Datierung: 1530
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VIII 1012
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- Belegtext:
fitschlfätschlhändel, als maulporn, märlreden und dergleichen ... da eß durch ein manßpersonn beschiecht, solle derselb ... 14 tag mit wasser und brodt in der keichen, ist es dan ein weib, 3 sontag nacheinander
mit der prechl gestraft werden
Datierung: 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Steiermark
Fundstelle: ÖW. VI 26
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- Belegtext:
des fluchen und gottslestern bei dem wein, auf der gassen und aller orten abzustellen und mit stock und prechel zue straffen
Datierung: 1610
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VIII 74
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- Belegtext:
vor der kirchen ... in die prechel stellen und ruethen in der handt haben
Fundstelle: NÖLGO. 1656(CAustr.) 52 § 7
- Belegtext:
[er hat] seinen begangenen ehebruch in der prechel abbiessen miessen
Datierung: 1690
Fundstelle: Strnadt,Grenzbeschr. 664
- Belegtext:
in der prechel oder creiz ... steen
Datierung: 17. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VIII 629
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- Belegtext:
die in hurenstuken erwißene weibspersohnen ... sollen ... in die prechel ... gestöllet werden
Datierung: 1701
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VIII 855
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- Belegtext:
ist es aber ein weibsbild welches die schuld [am Unrat vor dem Grundstück] traget, so solle sie unmittelbar an die allein derentwegen auf einen gewüssen orth aufgerichte brechl
gespant und so lang also aufgehalten werden biß sie wie oben stehet einen reichsthaller würd erlegt und das orth gesaubert haben
Datierung: 1704
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. XI 122
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- Belegtext:
welcher underthan haimblich ohne abschiet sein guet verkauft verentert hinweckziehet oder entlauft, deßen guet ist hochgnädiger herrschaft verfahlen und soll sein nahmen mit dem zeichen eines galgens
an die prechl geschlagen und offentlich vor einen s.v. schölm außgeruefen werten
Datierung: 1717
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. XI 75
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- Datierung: 1725
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VII 424
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- Belegtext:
es werden auch derley magdlein [die unverheiratet ein Kind zur Welt gebracht haben] allzeit gestrafft, entweders umb 1 (pfund) wachs, welches in geldt traget 45 kr. undt der kirchen zu
nuzen kommet: oder aber unter dem gottsdienst mit einem strohkranz knyen zu lassen: oder in die brechel zu klammen, welchen dienst der schulmaister verrichten muß
Datierung: um 1736
Fundstelle: BeitrSteirG. 26 (1894) 57
- Belegtext:
die schandstraffen sind unterschiedliche, als: an den pranger, oder vor der kirchen in die prechel stellen; in das narrenhaeusel einsperren
Datierung: 1769
Fundstelle: CCTher. VI § 8
- Belegtext:
die schandstraffen sind unterschiedliche, als: an den pranger, oder vor der kirchen in die prechel stellen
Datierung: 1769
Fundstelle: CCTher. VI § 8
- Belegtext:
... dieselbigen eheprecher etliche suntag nach in die pröchl gesetzt
Fundstelle: ÖW. VI 488
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- Fundstelle: Schmeller2 I 339
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
Wort danach: brecheln
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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