Wort davor: Brautverschenken

Brautvertrinken
Erklärung: Trunk auf die Ehe zur Bestätigung des Verlöbnisses.

Brautvertrinken (Spiegelstrich 1)
Erklärung: Verlobung.

Wort danach: Brautvetter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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