Wort davor: Brautletze
Brautleute
Brautleute (I)
Erklärung:
Zeugen einer Eheberedung.
Brautleute (II)
Erklärung:
wie nhd.
- Datierung: 1300
Fundstelle: HeinrNeustadtApoll. 5885
- Belegtext:
nit allein die würklichen chonleut sonder auch preutleut in stehundem preutstant
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. III 2 § 2
- Fundstelle: DWB. II 337
- Fundstelle: Graf u.Dietherr 163
Wort danach: brautlich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten