(Bräutigambuch)
Erklärung:
Sammelbuch für wohltätige Zwecke, das bei der Hochzeit vorgelegt wird.
sprachliche Erläuterung:
nd. brüdgamsbook.
Wort danach: Bräutigamgabe
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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