Wort davor: Bräutiger

(Bräutin)
Erklärung: Braut.
sprachliche Erläuterung: mhd. brûtinne.

Bräutin (Spiegelstrich 1)
Erklärung: Schwiegertochter.

Wort danach: Brautjunge

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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