Wort davor: Braustadel

Braustand

Braustand (Spiegelstrich 1)
Erklärung: landständisches brauberechtigtes Mitglied.

Wort danach: Braut

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten