(Brauchwere)
sprachliche Erläuterung:
nl. bruijk-, -w(a)er(e).
vgl.
Brauchgewere,
Brauchnutz.
Brauchwere (I)
Erklärung:
Nutzungsbesitz.
Wort danach: Brauchwerer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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