Wort davor: Brauchgewere

(brauchhaftig)
Erklärung: im Besitze der Nutzung eines Dinges.
sprachliche Erläuterung: nd. bruk(h)aftich.

Wort danach: Brauchheit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten