Wort davor: Bräubank
bräuberechtigt
Erklärung:
zum Brauen berechtigt.
- Belegtext:
der den braeuberechtigten individuen gebuehrende braeunutzen
Fundstelle: ÖstVerordn. I 75
bräuberechtigt (Spiegelstrich 1)
Erklärung:
mit Brauberechtigung verbunden.
- Belegtext:
auf einer wüsten brauberechtigten baustelle
Datierung: 1782
Fundstelle: NdLausMitt. 15 (1922) 225
Wort danach: Bräubrief
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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