Wort davor: Bräubank

bräuberechtigt
Erklärung: zum Brauen berechtigt.

bräuberechtigt (Spiegelstrich 1)
Erklärung: mit Brauberechtigung verbunden.

Wort danach: Bräubrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten