Wort davor: Branntweinungeld
Branntweinurbar
Erklärung:
Ausschankerlaubnis.
- Belegtext:
berechtigt eines freyen schepsschankes, brantenweinurbars unnd zwar derogestalt, daß keiner im dorffe mitt brantwein brennen unnd schencken über des kretschmers gerechtigkeit schreiten soll
Datierung: 1655
Fundstelle: SchlesDorfU. 109
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- Datierung: 1743
Fundstelle: SchlesDorfU. 121
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Wort danach: Branntweinzapfer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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