Brandschatz
sprachliche Erläuterung:
nd. nl. brantschat, brantschot.
vgl.
Brennschatz.
Brandschatz (I)
Erklärung:
Geldzahlung zum Abkauf von Plünderung.
Wort danach: brandschatzen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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