Wort davor: Brandschadengeld

Brandschatz
sprachliche Erläuterung: nd. nl. brantschat, brantschot.
vgl. Brennschatz.

Brandschatz (I)
Erklärung: Geldzahlung zum Abkauf von Plünderung.

Brandschatz (II)
Erklärung: Brandschadenversicherung.

Wort danach: brandschatzen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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