Wort davor: brandenburgisch

Brander
vgl. Brannte.

Brander (I)
Erklärung: Brandstifter.

Brander (II)
Erklärung: Aufseher und Zeichner der Tonnen.
Brander (III)
Erklärung: besonderes Schiff, das zwischen den feindlichen treibt, um diese in Brand zu setzen.

Wort danach: Bränderhei

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten