Brackrindviehrechnung [Ergänzung zum Druck]
Erklärung:
schriftliche Abrechnung über ausgesonderte Rinder.
Wortbildungshinweis: zu
1bracken (II).
Wort danach: Brackschafviehrechnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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