Wort davor: Brachmark

Brachrecht
Erklärung: Recht, Sitte der Brache.

Brachrecht (Spiegelstrich 1)
Erklärung: die Brache selbst.

Wort danach: Brachroggen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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