Wort davor: botpflichtig

Botrecht

Botrecht (I)
Erklärung: Recht, bei Buße zu gebieten.

Botrecht (II)
Erklärung: Beitreibungsrecht.

Wort danach: Botschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten