Wort davor: Botenschild
Botenstab
Erklärung:
Stab des Gerichtsboten.
- Belegtext:
es solle auch der gerichtsbott ... ahn bestimpten tagh den ... ambtleuthen sein ambt mit seinem bottenstabe zu übergeben schuldigh ... [sein]
Datierung: 1574
Fundstelle: LuxembW. 255
Faksimile
- in Google Books
- Fundstelle: DWB. II 276
- Fundstelle: v.Amira,Stab 25
Wort danach: Botenstein
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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