Wort davor: Botenläufer

Botenlehen
Erklärung: Lehen, für welches Botendienst zu leisten ist.
vgl. Botschaftlehen.

Botenlehen (Spiegelstrich 1)
Erklärung: des Gerichts- oder Amtsboten.

Wort danach: Botenlehner

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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