Wort davor: Botengeld
(Botengräfding)
Erklärung:
Nachgericht.
sprachliche Erläuterung:
nd.
- Belegtext:
nach dem gehalten bötting helt man des batting-greffing, darvohr gehört unse teich-wrage, den 14. tage oder 6. nach dem bötting ist das baden grefing gemeiniglich gehalten worden
Region/Autor/Textsorte:
Altendorf
Fundstelle: ArchStade 11 70
Wort danach: Botengut
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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