Wort davor: Botenbüchse

Botendienst

Botendienst (I)
Erklärung: Botengang als Fronpflicht.

Botendienst (II)
Erklärung: Amtspflicht eines Gerichtsboten.

Wort danach: Boteneid

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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