Wort davor: 2Bote
bote-bote
- Belegtext:
welcker man den anderen schlöge unerlick efft up vorsonede boete [up unversönede bote; up (versonende) boete; up bode; up bothe; up bötte bote; up bütte bote]
Datierung: 1426
Fundstelle: Siebenharden. Art. 7
- Belegtext:
vom unehrlichem schlagen, oder bote auf bote. - wer einen mann auf bote bote oder unehrlichen schluege, der soll ehrloß seyn, und in den Siebenharden keinen frieden ... haben
Datierung: 1572
Fundstelle: NordstrandLR. III 34
[weitere Angaben: dazu die Erklärung: es heißet aber einen auf bote bote schlagen, einen von hinten zu schlagen oder sonsten unversehens und unverwarnet überfallen.]
Wort danach: Botei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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