Wort davor: Boshändler

Bosheit

Bosheit (I)
Erklärung: Verbrechen, Missetat, Arglist.

Bosheit (II)
Erklärung: hinterhältige Gesinnung, Verschlagenheit.

Wort danach: Boskenner

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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