Wort davor: Börtgerechtsame

Börtleute
Erklärung: Schmackenschiffer, die in bestimmter Ordnung und Anzahl fahren müssen.
sprachliche Erläuterung: nd. böhrtlüde.

Wort danach: Börtmann

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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