Wort davor: Borstbürge

(borstig)
Erklärung: gebrechend, mangelhaft.
sprachliche Erläuterung: nd. borstich.

Wort danach: Bört

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten