Wort davor: Börsenpreis

(Börseträger)
sprachliche Erläuterung: nl. borsedrager.

Börseträger (I)
Erklärung: Verwalter von fremdem Gut.

Börseträger (II)
Erklärung: Empfänger der städtischen Einnahmen.

Wort danach: Borst

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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