(Börseträger)
sprachliche Erläuterung:
nl. borsedrager.
Börseträger (I)
Erklärung:
Verwalter von fremdem Gut.
Wort danach: Borst
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten