Wort davor: Borngang

Borngeld
Erklärung: Abgabe zur Erhaltung der öffentlichen Brunnen.
sprachliche Erläuterung: burngeld.
vgl. Brunnengeld.

Wort danach: Borngemeinschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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