Wort davor: Bootsmannmaat

Bootner
sprachliche Erläuterung: nd. böth(e)ner, bötener.

Bootner (I)
Erklärung: Bootsbesitzer, Schiffer.

Bootner (II)
Erklärung: wie Booter.

Wort danach: Bootschwein

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten