Wort davor: 2Boot

(Booter)
Erklärung: Schiffer, der mit seinem Boot Kaufmannsgüter auf der Trave nach Lübeck fährt, gelegentlich auch selbst mit Waren hausiert.
sprachliche Erläuterung: nd. böter.

Wort danach: Bootgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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