Bolbank
Erklärung:
Recht, öffentliche Versteigerungen zu halten. 18. Jh. Eigentum einer Genossenschaft, Gilde.
sprachliche Erläuterung:
boolbank.
Wort danach: Bolbesitzer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten