Wort davor: Bodmer

Bodmerei
Erklärung: Darlehensvertrag, mit dem sich der Schiffherr insb. in Notfällen nach begonnener Seereise Geld beschafft, wofür er dem Geldgeber eine Prämie zusichert sowie Schiff und/oder Ladung verpfändet.
sprachliche Erläuterung: bö(de)merey, nl. bo(o)merie, bodennmerije.
vgl. Schiffwucher, Schiffzins.

Wort danach: Bodmereibrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten