Wort davor: Bockfutter
Bockshaut
sprachliche Erläuterung:
alem. bockshut, nd. buckeshut.
Bockshaut (I)
Erklärung:
als zollpflichtige Ware.
Bockshaut (II)
Erklärung:
als Abgabe.
- Belegtext:
thesaurarius ... habebit ... excessum matrimonia cerocensualium sine licentia contrahentium, dictum buckeshut
Datierung: 1337
Fundstelle: InvNichtstaatlArchWestf. Beibd. I 584/585
Bockshaut (III)
Erklärung:
?
- Belegtext:
[vgl. hierzu] wer ein anclagt der guter halben, der soll haben ein buckshut, die 5 ß wert sie, oder 5 ß darvor. desgleichen wer kunde fürt, item wo iemand
mit dem eide zugelassen würde sein guter zu behalten, soll auch ein bockshut haben oder 5 ß darvor
Datierung: 1525
Fundstelle: GrW. V 262f.
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- Belegtext:
wann ein hofgenosz tods halben abgienge, womit ist er verfallen? ... ist er ein ackermann, mit dem besten pferd ... wanns ein einläufer, mit der besten kuhe; ist es aber eine witfrau, mit dem besten kleid
von leinwat, so sie mit ihrer hand gesponnen. ist aber der keins fürhanden, so weisens die hofgenossen uf die bockshaut
Datierung: 1740
Fundstelle: GrW. V 257
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Wort danach: Bockheiligen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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