Wort davor: Bocksbeutel

1bocken
Erklärung: jemanden bocken, ihm den Gerichtsvollzieher schicken, Schulden gewaltsam eintreiben.

Wort danach: Bockfutter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten