Wort davor: Börseträger

(Borst)
sprachliche Erläuterung: nd. Nebenform burst (nd. Form von Brest).
vgl. Bruch.

Borst (I)
Erklärung: Fehler, Mangel an einer Sache.

Borst (II)
Erklärung: übertragen: Fehler, Mangel im Beweisverfahren.
Borst (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: die hierdurch verfallene Buße.

Wort danach: Borstbürge

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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