Wort davor: Blutwette

Blutwidderdienst
Erklärung: Abgabe eines Widders (bedeckt mit einem roten wollenen Tuch) für Belassung des Lehens eines Hingerichteten.

Wort danach: Blutwunde

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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