Wort davor: Blutwertige

(Blutwette)
Erklärung: Sühnegeld für vergossenes Blut.

Blutwette (Spiegelstrich 1)
Erklärung: wenn der Totschläger selbst wieder erschlagen wird.

Wort danach: Blutwidderdienst

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten