Wort davor: Blutsverwandtschaft

Blutvogt

Blutvogt (I)
Erklärung: Richter über Leib und Leben.

Blutvogt (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: in Vertretung eines geistlichen Herrn.
Blutvogt (I Spiegelstrich 2)
Erklärung: oberster Richter.
Blutvogt (II)
Erklärung: Scharfrichter.
Blutvogt (III)
Erklärung: nächster Verwandter als Vormund.

Wort danach: Blutwandel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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