Wort davor: Blutsverwandtschaft
Blutvogt
Blutvogt (I)
Erklärung:
Richter über Leib und Leben.
Blutvogt (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
in Vertretung eines geistlichen Herrn.
Blutvogt (I Spiegelstrich 2)
Erklärung:
oberster Richter.
Blutvogt (II)
Erklärung:
Scharfrichter.
Blutvogt (III)
Erklärung:
nächster Verwandter als Vormund.
Wort danach: Blutwandel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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