Wort davor: Blutsche

(Blutschein)
Erklärung: (Urkunde über) Amtshandlung in peinlicher Strafsache; Schein, der zur Blutrache ermächtigt.
sprachliche Erläuterung: nd. blotschyn, -schin.

Wort danach: Blutscherer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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