Wort davor: Blutrufer

(Blutrüge)
Erklärung: rügbares, todeswürdiges Verbrechen.
vgl. Blutrigen.

Wort danach: blutrügig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten