Wort davor: Blutregen

Blutrichter

Blutrichter (I)
Erklärung: Richter des peinlichen Gerichts.

Blutrichter (II)
Erklärung: Henker.
sprachliche Erläuterung: nur literarisch.

Wort danach: Blutriese

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten