Wort davor: Blutmonat

Blutpfennig
Erklärung: richterliche Gebühr für einen Erschlagenen, für einen unbekannten Toten.

Blutpfennig (Spiegelstrich 1)
Erklärung: Geldbuße für Verwundung.

Wort danach: Blutrache

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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