Wort davor: Blößer

(Bloßgeld)
Erklärung: ungezeichnete Metallstückchen, die erst durch die Prägung zur umlauffähigen Münze werden.
sprachliche Erläuterung: ploßgeld.

Wort danach: Bloßhand

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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