Wort davor: blödiglich
blödsinnig
- Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. V 23 § 5
- Belegtext:
menschen, welchen das vermögen, die folgen ihrer handlungen zu überlegen, ermangelt, werden blödsinnig genannt
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 1 § 28
- Belegtext:
curatores der blödsinnigen
Region/Autor/Textsorte:
Hüttner, TacHyp. I 20
Fundstelle: Chorinsky 347
Wort danach: blodwite
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten