Wort davor: Blockadezustand

Blockbeißer
sprachliche Erläuterung: nd. blockbieter.

Blockbeißer (I)
Erklärung: Advokat am Niedergericht zu Lübeck.

Blockbeißer (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: Urteilfinder.
Blockbeißer (II)
Erklärung: an den Block geschlossener Gefangener.
vgl. Abfinder.

Wort danach: blocken

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten