Wort davor: 2bleien

Bleier

Bleier (I)
Erklärung: Anleger des Bleisiegels.
vgl. Blei (II), 1bleien.

Bleier (II)
Erklärung: rotwelsch: Nickel, Groschen.

Wort danach: Bleigeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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