Wort davor: Bleicherlohn
(Bleicherrecht)
sprachliche Erläuterung:
pleicherrecht.
- Belegtext:
wann ... einer das pleicher- und zunftrecht zu erkaufen willens ist, ... was ihme ... für das einstands oder pleicherrecht beneben
der zunft ordinari gebühr in die lad zu erlegen uferlegt werden solte
Datierung: 1665
Fundstelle: Schmoller,StraßbTucherZft. 329
Wort danach: Bleichgeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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