Wort davor: Bleckung
Blei
vgl.
1bleien,
2bleien,
Bleier (I),
Bleizeichen,
Ohr.
Blei (I)
Erklärung:
im Strafrecht.
- Belegtext:
den sal min wellindi blie in uri orin giezi
Datierung: um 1230
Fundstelle: MühlhsnRb. 100
Blei (II)
Erklärung:
städtisches Bleisiegel an Tuchen.
- Belegtext:
wer eyn bly selbir ansluge der were mit 3 m. zu pene virfallen
Datierung: 1377
Fundstelle: FrankfZftUrk. II 186
[weitere Angaben: und öfter]
Blei (III)
Erklärung:
Bleistück, das von der städtischen Kasse gegen Geld eingelöst wird (Prozessionsgeschenk).
Wort danach: bleiben
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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