Wort davor: blasen
Blasengeld
Blasengeld (I)
Erklärung:
Abgabe vom Branntweinbrennen.
- Belegtext:
daß er ... blasen-geld, solange er den brandt continuiret, in die amtsregister bezahle
Datierung: 1707
Fundstelle: Helmkampff 22
Blasengeld (II)
Erklärung:
Kleingeld, das man im Beutel (Blase) mit sich trägt.
Wort danach: Blasenschatz
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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