Wort davor: Bittlohn

Bittmann, Bittleute

Bittmann (I)
Erklärung: Beistand auf Hochzeiten.
vgl. Forschleute.

Bittmann (II)
Erklärung: Gewährsmann, der Fürbitte einlegt.

Wort danach: Bittmeister

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten